
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung des Vereins Europäische Metropolregion München muss mindestens einmal im Kalenderjahr zusammentreten und hat folgende Aufgaben:
- Beschluss der Beitragsordnung auf Vorschlag des Vorstandes
- Genehmigung des Haushaltsplans
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins
- Wahl des Lenkungskreises
- Entlastung des Vorstandes
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge auf Vorschlag des Vorstandes
- Sonstige Angelegenheiten, die nach dieser Satzung oder dem Gesetz der Mitgliederversammlung vorgelegt werden müssen
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und wenn die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist. Zu den Mitgliederversammlungen können Gäste vom Lenkungskreis eingeladen werden, wobei diese kein Stimmrecht besitzen.

