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Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des Vereins Europäische Metropolregion München muss mindestens einmal im Kalenderjahr zusammentreten und hat folgende Aufgaben:

 

  • Beschluss der Beitragsordnung auf Vorschlag des Vorstandes
  • Genehmigung des Haushaltsplans
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins
  • Wahl des Lenkungskreises
  • Entlastung des Vorstandes
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge auf Vorschlag des Vorstandes
  • Sonstige Angelegenheiten, die nach dieser Satzung oder dem Gesetz der Mitgliederversammlung vorgelegt werden müssen

 

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und wenn die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist. Zu den Mitgliederversammlungen können Gäste vom Lenkungskreis eingeladen werden, wobei diese kein Stimmrecht besitzen.